Schöffenwahl 2023

Wahl der Erwachsenenschöffen

Schöffen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Bis Montag, 3. April 2023, können Sie sich um dieses Amt bewerben oder Personen vorschlagen.

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024-2028 wieder die Wahl der (Erwachsenen-)Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen oder des Jugendschöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.