Das Einwohnermeldeamt der Stadt Berching - Reisepass

Allgemeine Information zum Reisepass

Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt für deutsche Staatsbürger die Vorlage des Personalausweises. Ob eine Passpflicht für andere Länder besteht, kann beim Auswärtigen Amt, im Reisebüro und der Botschaft des jeweiligen Landes erfragt werden.

Auswärtiges Amt

Digitale Passbilder ab 23. Juli 2025

Ab dem 23. Juli 2025 akzeptiert das Einwohnermeldeamt Berching bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen nur noch digitale Passbilder. Mitgebrachte Papierfotos sind ab diesem Stichtag nicht mehr zulässig.

Bürgerinnen und Bürger haben künftig zwei Möglichkeiten, ihr biometrisches Lichtbild bereitzustellen:

1. Fotoaufnahme im Rathaus:

Im Eingangsbereich des Rathauses steht ein Fotoautomat (PointID® System) bereit, mit dem direkt vor Ort ein digitales Lichtbild erstellt werden kann. Die Gebühr beträgt 6 Euro pro Aufnahme.

2. Fotoaufnahme bei einem Fotodienstleister:

Alternativ kann das Lichtbild bei einem registrierten Fotodienstleistenden aufgenommen werden. Dieser übermittelt das Foto digital über eine gesicherte Cloud an das Einwohnermeldeamt. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten einen Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code, der vor Ort eingescannt wird.

Hintergrund der Änderung sind bundesweite Vorgaben, die seit Mai 2025 gelten. Ziel ist eine höhere Bildqualität, mehr Sicherheit vor Fälschungen und ein medienbruchfreier, digitaler Beantragungsprozess. Die spätere Umsetzung in Berching ist auf Lieferengpässe bei der Bundesdruckerei zurückzuführen, die den Fotoautomaten verspätet ausgeliefert hat.

Ausstellung eines Reisepasses

Der Originalantrag auf Ausstellung eines Reisepasses wird im Beisein von einem Mitarbeiter des Bürgerbüros ausgefüllt. Persönliches Erscheinen ist erforderlich, da der Antrag eigenhändig zu unterzeichnen ist. Bei Minderjährigen ist der Antrag durch einen Sorgeberechtigten zusammen mit dem Jugendlichen zu stellen.

Vorzulegen sind:

  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
  • bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z.B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
  • bei Passbewerbern unter 18 Jahren:
    bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen
  • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten

Der Antrag wird an die Bundesdruckerei in Berlin gesandt, dort wird der Reisepass hergestellt. Es muss mit einer Bearbeitungsdauer für den Reisepass von 4 bis 5 Wochen gerechnet werden.

Gebühren

Neuausstellung bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig)    37,50 EUR
Neuausstellung ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig)   70,00 EUR

Express-Reisepass / Vorläufiger Reisepass

Sofern kurzfristig ein gültiges Ausweispapier benötigt wird, ist je nach Bedarf die Ausstellung eines Express-Reisepasses, oder eines vorläufigen Reisepasses möglich. Die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses ist nur dann möglich wenn die Herstellung eines Reisepasses im Expressverfahren (3 Werktage) nicht rechtzeitig erfolgen kann.

Ansprechpartner

Andreas Simone
Telefon: 08462 205-12
Zimmer: 1

Huber Sofia
Telefon: 08462 205-16
Zimmer: 1