Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt für deutsche Staatsbürger die Vorlage des Personalausweises. Ob eine Passpflicht für andere Länder besteht, kann beim Auswärtigen Amt, im Reisebüro und der Botschaft des jeweiligen Landes erfragt werden.
Ab dem 23. Juli 2025 akzeptiert das Einwohnermeldeamt Berching bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen nur noch digitale Passbilder. Mitgebrachte Papierfotos sind ab diesem Stichtag nicht mehr zulässig.
Bürgerinnen und Bürger haben künftig zwei Möglichkeiten, ihr biometrisches Lichtbild bereitzustellen:
1. Fotoaufnahme im Rathaus:
Im Eingangsbereich des Rathauses steht ein Fotoautomat (PointID® System) bereit, mit dem direkt vor Ort ein digitales Lichtbild erstellt werden kann. Die Gebühr beträgt 6 Euro pro Aufnahme.
2. Fotoaufnahme bei einem Fotodienstleister:
Alternativ kann das Lichtbild bei einem registrierten Fotodienstleistenden aufgenommen werden. Dieser übermittelt das Foto digital über eine gesicherte Cloud an das Einwohnermeldeamt. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten einen Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code, der vor Ort eingescannt wird.
Hintergrund der Änderung sind bundesweite Vorgaben, die seit Mai 2025 gelten. Ziel ist eine höhere Bildqualität, mehr Sicherheit vor Fälschungen und ein medienbruchfreier, digitaler Beantragungsprozess. Die spätere Umsetzung in Berching ist auf Lieferengpässe bei der Bundesdruckerei zurückzuführen, die den Fotoautomaten verspätet ausgeliefert hat.
Der Originalantrag auf Ausstellung eines Reisepasses wird im Beisein von einem Mitarbeiter des Bürgerbüros ausgefüllt. Persönliches Erscheinen ist erforderlich, da der Antrag eigenhändig zu unterzeichnen ist. Bei Minderjährigen ist der Antrag durch einen Sorgeberechtigten zusammen mit dem Jugendlichen zu stellen.
Vorzulegen sind:
Der Antrag wird an die Bundesdruckerei in Berlin gesandt, dort wird der Reisepass hergestellt. Es muss mit einer Bearbeitungsdauer für den Reisepass von 4 bis 5 Wochen gerechnet werden.
Gebühren
Neuausstellung bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig) 37,50 EUR
Neuausstellung ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig) 70,00 EUR
Express-Reisepass / Vorläufiger Reisepass
Sofern kurzfristig ein gültiges Ausweispapier benötigt wird, ist je nach Bedarf die Ausstellung eines Express-Reisepasses, oder eines vorläufigen Reisepasses möglich. Die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses ist nur dann möglich wenn die Herstellung eines Reisepasses im Expressverfahren (3 Werktage) nicht rechtzeitig erfolgen kann.
Ansprechpartner
Andreas Simone
Telefon: 08462 205-12
Zimmer: 1
Huber Sofia
Telefon: 08462 205-16
Zimmer: 1