Sowohl bei der Neuausstellung als auch bei der Verlängerung eines Kinderreisepasses ist die Anwesenheit des Kindes und eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Unterlagen für die Antragstellung:
Gebühr: 13,00 EUR
Voraussetzung einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer bzw. die Aktualisierung eines Kinderreisepasses ist, dass diese jeweils vor Ablauf der Gültigkeit erfolgt. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer bzw. Aktualisierung nach deren Ablauf ist nicht zulässig.
Unterlagen für die Verlängerung/Aktualisierung:
Gebühr: 6,00 EUR
Der Kinderreisepass wird erstmals für eine Dauer von einem Jahr ausgestellt, höchstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Ab dem 12. Lebensjahr kann nur noch ein Reisepass und/oder Personalausweis ausgestellt werden.
Der Kinderreisepass ist grundsätzlich zur Einreise in EU-Länder ausreichend. Informationen über Einreisebestimmungen anderer Länder geben das Auswärtige Amt, Reisebüros und die Botschaft des jeweiligen Landes.