In den 20er und 30er Jahren herrschte auch in Berching und Beilngries große Wohnungsnot. Die Stadt verfügte per Gesetz über freien Wohnraum. So mussten Hausbesitzer sämtliche Wohnräume auflisten, damit wirklich jeder mögliche und teilweise auch unmögliche Wohnraum genutzt werden konnte. Den Wohnungssuchenden wurden per Zwangsverordnung Wohnräume zugewiesen. Es kam durchaus vor, dass drei Kinder in einem Bett schlafen mussten, weil im Zimmer nur ein Bett Platz hatte.
Eine Besonderheit spielten in diesem Zusammenhang wieder einmal die Beamten. Wurde z. B. ein Polizeimeister versetzt, konnte die frei werdende Wohnung im Normalfall der Nachfolger übernehmen. Auch das wurde durch die Verwaltung geregelt. Doch ein ganz besonderer Fall spielte sich Anfang 1922 ab:
Mit Schreiben vom 31. Januar 1922 forderte das Hauptzollamt Nürnberg den Stadtrat auf, für einen Nachfolgewohnungswechsel zu sorgen. Der Zollinspektor N. S., zu dieser Zeit Vorstand des Zollamts Beilngries, wurde nach Regensburg versetzt. Die in Berching frei werdende Wohnung des N. S. sollte durch den Stadtrat für dessen Nachfolger G. aus Furth i. W. frei gehalten werden, da wegen der Wohnungsnot in Beilngries keine Wohnung frei war. Die Antwort aus Berching fiel für das Hauptzollamt in Nürnberg sicherlich überraschend aus:
Für den Fall, das G. nicht ständig in Berching bleibt, sind „wir bei der Wohnungsknappheit dahier nicht in der Lage, für Beamte von Beilngries Wohnungen bereit zu stellen, umsoweniger als wir die Verlagerung des Steueramtes von hier nach Beilngries als Schädigung unserer Interessen betrachten müssen und unsere diesbezüglichen Bitten an das Landesfinanzamt Nürnberg nicht einmal einer Beantwortung gewürdigt wurde.“
Ob nun die Wohnung frei gehalten wurde, ist aus den Unterlagen nicht zu ersehen.
Hoffen wir, dass in Zukunft keine solche Situation mehr entsteht, dass wieder Wohnungen beschlagnahmt und Wohnungssuchenden zugewiesen werden!
Autor: Hubert Staudt