Am 18. Juni 1948, also vor jetzt 65 Jahren, wurde die deutsche Bevölkerung über Rundfunk informiert, dass am 20. Juni, einem Sonntag, die Reichsmark auf die Deutsche Mark umgestellt wird. An diesem Tag begann auch die Sofortausstattung der Bevölkerung mit einem „Kopfgeld“ von 40 DM, einen Monat später mit noch einmal 20 DM. Ab 21. Juni war dann die DM alleingültiges Zahlungsmittel. Anders als bei der Umstellung von DM auf Euro war der Umtausch von RM auf DM zeitlich sehr eng begrenzt. Baraltgeld konnte man nur bis 26. Juni 1948 umtauschen, Altguthaben mussten ebenfalls bis dahin angemeldet werden. Wer diesen Termin versäumte, hatte Pech: Sein Geld war verfallen. Für 100 RM bekam man 6,50 DM.
Die Gemeinden mussten zur damaligen Zeit noch die Tabaksteuer einziehen. Wie die Umstellung von RM auf DM in diesem Zusammenhang zu geschehen hatte, war den Verantwortlichen der Gemeinde Pollanten offensichtlich nicht ganz klar. Im November 1948 übersandte man an das Zollamt Neumarkt die eingenommene Steuer offensichtlich zweigleisig: Die Beträge, die vor der Währungsreform angefallen waren, rechnete man in Reichsmark, die nachher eingenommenen Steuern in DM ab. So schickte man der Zollkasse „in einem gewöhnlichen Brief 60,- RM ungültige alte Reichsmark und 12,- DM als eingezogene Tabaksteuer“. Weiter heißt es in dem Antwortschreiben:
„Sie hätten seinerzeit das Geld umtauschen sollen und können. Die 60 ungültigen RM folgen anbei zurück. Die Zahlung gilt als nicht bewirkt (nur hinsichtlich der 12,-DM).
Ich werde über die Angelegenheit dem Herrn Landrat berichten.“
Wie die Geschichte weitergegangen ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Es wäre aber schon interessant zu wissen, ob bei der Bezahlung der Schuld der Umrechnungskurs wie oben beschrieben verwendet wurde.
Autor: Hubert Staudt