Tanzveranstaltungen

Fasching 1947

Schreiben vom 22.01.1947
Betreff: Maskierte Tanzveranstaltungen

Das Bayer. Staatsministerium des Innern hat folgendes angeordnet:

Verschiedene Anfragen bezüglich der Gestaltung des Faschings geben Veranlassung bekanntzugeben, dass in der gegenwärtigen Notzeit maskierte Tanzveranstaltungen nicht angebracht erscheinen und daher nicht zu erlauben sind. Dagegen bestehen gegen die Zulassung von Tanzveranstaltungen in bürgerlicher Kleidung, auch in größerem Ausmaß als bisher, keine Bedenken, ebenso wenig gegen die Genehmigung sogenannter karnevalistischer Unterhaltungen mit oder ohne Tanz von Vereinen und Betriebsgemeinschaften und gegen faschingsmäßige Ausschmückung der Lokale, in welchen Tanz karnevalistischer Unterhaltung stattfinden.

Diese Entschließung ist der Bevölkerung in ortsüblicher Weise bekanntzugeben.