Kinogeschichte

Lichtspieltheater

Aus den Unterlagen im Stadtarchiv geht hervor, dass bereits ab 1933 Filmvorführungen im Saal des Gasthauses Hans Zimmermann (heute Winkler) Filme durch sog. „Wandervorführer“ stattgefunden haben. Für diese Vorführungen galt allerdings, „dass 1. während solcher Vorführungen der Wirtschaftsbetrieb zu unterbleiben hat und dass 2. Kinder, die ohne genügende Aufsicht die Vorführungen besuchen wollen, zurückzuweisen sind.“ Die Filmvorführungen mussten vorher bei der „Gaustelle der Reichsvereinigung Deutscher Lichtspielstellen Bayerische Ostmark“ angemeldet werden und durften sich nicht mit parteiamtlichen Veranstaltungen überschneiden. Am 18. April 1941 erhielt Hans Zimmermann eine Verlängerung der Erlaubnis zur Abhaltung gelegentlicher Lichtspiele.

13.11. 1947
Tilla Fröhlich zieht in Absprache mit Herrn Adolf Frey ihren Antrag auf Eröffnung eines Lichtspieltheaters im Saal des Gasthauses Zimmermann zu dessen Gunsten zurück.

Im Laufe der nächsten Jahre gibt es immer wieder Probleme mit den Brandschutzvorschriften. Da jedoch ein Umbau des Saales zu teuer gekommen wäre, baut Frey am Platz des heutigen Kinos ein neues Theater und eröffnet am 18.10.1952 die „Berli-Lichtspiele“.

06.09.1958
Georg Glashauser erhält die Betriebserlaubnis für seine „Post-Lichtspiele“ im Haus Nr. 169. Im Stadtrat werden allerdings Bedenken wegen der Rentabilität geäußert.

Bald schon werden die ersten Beschwerden durch den Stadtpfarrer laut, der die Moral der Jugend wegen jugendgefährdender Plakate und Filme in Gefahr sieht. „Öffentliches Ärgernis erregende und z. t. schamlose Plakate mussten in letzter Zeit beobachtet werden. Sie verpesten die kathol. Atmosphäre der Stadt“ (Schreiben vom 18. Juni 1958). Das eingeschaltete Landratsamt vertrat ebenfalls die Ansicht, „dass es auch zu den Aufgaben der Lichtspieltheater gehört, darüber zu wachen, dass die Jugend von den verderblichen Einflüssen eines schlechten Filmes oder einer schlechten Filmwerbung weitgehend verschont bleibt; und dazu gehört auch die Auswahl der in der Öffentlichkeit zum Aushang kommenden Werbeplakate.“ (29.07.1958). Das Amt bat die Stadt Berching, „auf die Post-Lichtspiele zunächst auf gütlichem Wege einzuwirken, dass künftighin dem berechtigten Wunsche des Kath. Stadtpfarramtes mehr entsprochen wird“, was dann auch geschah.

Eine Zeitzeugin: Es lief der Film „Insel der Versuchung“. Eigentlich war der Film nicht besonders gut besucht. Der Stadtpfarrer jedoch hielt wegen dieses Streifens anstatt dreier Maiandachten drei Bußgottesdienste ab. Das hatte natürlich zur Folge, dass der Besuch des Films schlagartig nach oben ging.Kinder der vierten Klasse wollten „Rumpelstilzchen“ anschauen. Doch es lief der Streifen „Hula-Hoop Conny“. Und da sie von Zuhause die Erlaubnis (und das Geld) zum Kinobesuch hatten, gingen sie natürlich in diesen Film. Mitschüler meldeten dies ihrer Lehrerin Schwester N und diese empörte sich besonders, weil die Kinder zur selben Zeit den Oktoberrosenkranz hätten besuchen sollen: „In diesen verderblichen Film könnt ihr gehen, aber in die Kirche nicht!“

Der Besuch war sehr unterschiedlich. In den Jahren 1958/59 waren z.B. folgende Filme die „Renner“: „Wilderer im Silberwald“ (661 Besucher), „Heimatlos“ (Musikfilm mit Freddy Quinn, 802 B.) „Sissi - Schicksalsjahre einer Kaiserin“ (757 B.) und der absolute Spitzenreiter der Streifen „Der veruntreute Himmel“ (herzzerreißender Film mit kath. Hintergrund, 1134 B.) Weit abgeschlagen dagegen waren Filme wie „2 Mann, 1 Schwein und eine Nacht in Paris (17 B.), „Egon – der Frauenheld (21 B.), „Die Braut des Gorilla“ (40 B.)
Interessant ist auch, dass die Kinobesitzer jede Vorführung genau abrechnen mussten, denn für jeden Besucher musste Vergnügungssteuer abgeführt werden. So kostete 1958 der 1. Platz 1,40 DM, davon entfielen 0,19 DM an Vergnügungssteuer. (2. Platz 1,20 DM → 0.16 DM, 3. Platz 1,--DM → 0,14 DM)